Aktuell gilt die Warnstufe 1 in der „COVID-19 Verordnung des Landes Niedersachsen“!
Das bedeutet, dass ab sofort nur Personen mit einem 3-G-Nachweis unsere Anlage betreten dürfen. In der Gastronomie, den Umkleiden und Duschen gilt zusätzlich die 2-G-Regel.
Um den Spielbetrieb aufrecht halten zu können, brauchen wir nun Ihre Hilfe! Wir benötigen vor dem Spielen oder Trainieren auf unserer Golfanlage einen aktuellen Nachweis nach der 3-G-Regel und den jeweils gültigen Zulassungen:
- Impf-Nachweis
- oder Genesenen-Nachweis
- oder negatives Test-Ergebnis (PCR-Test oder Schnelltest (kein Selbsttest))
Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:
- im Sekretariat zu den Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 09:00-15:00 Uhr
- oder vorab per Email: info@oldenburgischer-golfclub.de
Wenn Sie es wünschen können wir die Daten für Impf- bzw. Genesenen-Nachweise für Sie speichern. Dann sind diese im Sekretariat einmalig hinterlegt.
WICHTIG! Nachweis immer nur vor der Nutzung der Golfanlage – Kontrollen finden statt!
In der Gastronomie gilt aktuell die 2-G-Regel. Dies wird dort gesondert geregelt.
Wir bedauern sehr, dass wir zu diesen Maßnahmen greifen müssen, doch haben wir die Vorschriften nicht erlassen – müssen sie aber umsetzen!
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr OGC
CS