In Niedersachsen gibt es für die Ausübung des Golfsports aktuell keine Einschränkungen. Für Innenräume von Sportanlagen gilt eine FFP2- Maskenpflicht. Für die Innengastronomie gilt die 3G-Regel und eine FFP2-Maskenpflicht drinnen bis zum Sitzplatz.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr OGC
CS