Nach dem Urteil des OVG-Lüneburg von letzter Woche und der Aufhebung der 2G-Regel für den Spiel- und Trainingsbetrieb „draußen“ hat das Land Niedersachsen neben der Fortführung der Warnstufe 3 – Fortsetzung der Winterruhe – seine Corona-Schutz-Verordnung mit Wirkung zum 02.02.22 aktualisiert:
Es gilt nun die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) „draußen“ !
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- Außenbereich der gesamten Anlage: 3-G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet)
- Innenbereich: Gastronomie, Umkleiden und Duschen nur mit einem 2-G-Nachweis plus einem aktuellen Test (mit „Booster“-Impfung entfällt die Testpflicht!)
Wir benötigen vor dem Spielen oder Trainieren auf unserer Golfanlage einen aktuellen Nachweis nach der 3-G-Regel
Dazu gibt es weiterhin 2 Möglichkeiten:
- im Sekretariat zu den Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 09:00-15:00 Uhr
- oder vorab einmalig per Email: info@oldenburgischer-golfclub.de
Wenn Sie es wünschen können wir die Daten für Impf- bzw. Genesenen-Nachweise für Sie speichern. Dann sind diese im Sekretariat einmalig hinterlegt und Sie müssen sich nicht wieder ausweisen.
WICHTIG! Nachweis immer nur vor der Nutzung der Golfanlage – Kontrollen finden statt!
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr OGC
CS